Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Maßgebende Bedingungen

  1.  Sämtliche Rechtsgeschäfte im Rahmen der gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehung, insbesondere bezüglich des Abschlusses von Kaufverträgen und Werkverträgen erfolgen ausschließlich zu unseren nachfolgend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  2. Soweit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit denen des Vertragspartners nicht übereinstimmen, ist der Vertragspartner ausdrücklich mit Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB )einverstanden.
  3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns zuvor schriftlich bestätigt worden sind. Die vorbehaltlose Auslieferung an Kunden, die Erbringung von Werkleistungen bei Kunden oder die Entgegennahme von Zahlungen des Kunden bedeuten kein Anerkenntnis unsererseits bezüglich abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners.

 

II. Angebot und Auftrag

  1. Unsere Angebote sind zeitlich befristet und haben eine Gültigkeit von 4 Wochen seit Zugang beim Kunden. Ein Vertragsabschluss kommt nur durch eine Bestellung des Kunden zustande.
  2. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des gesamten Vertragsverhältnisses oder unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.
  3. Angebote, Kostenvoranschläge und Prospekte nebst allen dazugehörenden Unterlagen dürfen an Dritte, insbesondere an Konkurrenzunternehmen nur zugänglich gemacht werden, wenn wir dazu schriftlich zugestimmt haben. Uns stehen das Urheberrecht und das Eigentum an unseren Unterlagen zu. Unser Vertragspartner ist lediglich berechtigt, die ihm überlassenen Unterlagen für eigene Zwecke zu verwenden.

III. Preise

Bei Aufträgen mit einem Auftragswert ab 1.500,-- € Netto sind auf unsere schriftliche Anforderung 60% Anzahlung innerhalb von 10 Tagen seit Erhalt unserer Aufforderung auf unser Geschäftskonto-IBAN: DE62 6049 1430 0034 8120 08 BIC: GENODES1VBB bei der VR-Bank Neckar-Enz eG zu leisten. Sollte innerhalb der von uns gestellten Zahlungsfrist die Anzahlung nicht geleistet werden, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen berechtigt, schriftlich von dem vorliegenden Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unsererseits bleibt davon unberührt.

IV.Zahlungen

  1. Unsere Anzahlungsrechnungen betreffend Dienstleistungen sind sofort und ohne Abzug (Skonto) nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Unsere Schlussrechnungen betreffend die Herstellung und Auslieferung von uns hergestellten Gegenständen sind innerhalb 7 Tagen seit Rechnungserhalt zu bezahlen. Innerhalb dieser 7 Tagen ist unser Kunde nicht berechtigt, einen Abzug vom Rechnungsbetrag abzuziehen.
  2. Kommt unser Vertragspartner durch Überschreiten des vertraglichen Zahlungstermins in Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz von dem Kunden zu verlangen. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
  3. Die Annahme von Schecks oder von Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Sämtliche diesbezüglich entstehenden Kosten trägt unser Vertragspartner.

V. Lieferzeiten

  1. Die Lieferzeiten werden zwischen uns und unseren Kunden abgesprochen, sie sind nur circa- Zeiten und nicht verbindlich.
  2. Bei Aufträgen bei einem Wert von unter 1.500,-- Euro errechnet sich die Lieferzeit erst mit dem Eingang der Bestellung unseres Kunden, bei Aufträgen über 1.500,00 Euro errechnet sich der Beginn der Lieferzeit erst bei Eingang der Kundenanzahlung auf unserem Konto.
  3. Die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen berechtigt unseren Vertragspartner erst dann zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz, wenn uns zuvor eine angemessene Liefernachfrist schriftlich gesetzt worden ist.
  4. Lieferverzögerungen unserer eigenen Lieferanten berechtigen nicht zum Schadensersatz unseres Kunden.

VI. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung unseres Kunden besteht vorrangig in der Nachbesserung. Erst wenn innerhalb angemessener Frist eine Nachbesserung erfolglos war, ist unser Kunde berechtigt, von dem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.
  2. Schadensersatzansprüche bestehen bei Rücktritt unseres Kunden nur dann, wenn eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhaltensweise unsererseits vorliegt. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind der Höhe nach auf den dreifachen Auftragswert begrenzt.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns hergestellten und ausgelieferten Gegenständen bis zum Eingang der vollständigen Bezahlung sämtlicher offen stehender Rechnungen des Kunden vor. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und den Gegenstand zur Verwahrung zurückzunehmen. In der Rücknahme des ausgelieferten Gegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Sollten wir aufgrund Zahlungsverzug des Kunden vom Vertrag zurücktreten, ist der Kunde zur Bezahlung sämtlicher  bei uns eingetretenen Schadens verpflichtet
  2. Wenn Dritte die von uns ausgelieferten und unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfänden oder sonst wie gleich auf welche Art beeinträchtigen, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen und uns die erforderlichen Informationen zu erteilen.
  3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der ausgelieferten Gegenstände durch den Kunden wird für uns vorgenommen. Wird der Gegenstand mit andere nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir an dem gesamten Gegenstand das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts unseres Gegenstands zu den weiter verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt im Falle der Vermischung.
  4. Falls wir vom Kunden Sicherheiten erlangt haben, sind wir auf Verlangen des Kunden bereit, auf unseren Eigentumsvorbehalt zu verzichten, wenn der Wert der gestellten Sicherheiten unsere zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.

 

VIII. Salvatorische Klauseln

Sollten einen Teil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bedeutet dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung wird durch eine solche Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten der Firma Metallbau Andreas Eisele GmbH am nächsten steht.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Für unsere Leistungen ist Vaihingen/Enz-Aurich der Erfüllungsort.
  2. Der Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das für Vaihingen/Enz zuständige Gericht.

 


Metallbau Andreas Eisele GmbH, Dieselstraße 17, 71665 Vaihingen/Enz-Aurich
Telefon:+49(0)7042-98118, Telefax:+49(0)7042-93201
E-Mail: ...
Homepage: www.metallbau-eisele.de